In den Apotheken führen die neuesten Gesetzesänderungen nach dem Jahreswechsel nun mitunter zu längeren Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, wonach der Patient nun selbst entscheiden kann, ob er anstelle des von seiner Krankenkasse vorgeschriebenen Rabattarzneimittels lieber ein anderes bekommen oder beispielsweise sein gewohntes Medikament behalten will. Nachricht lesen

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