Wesiack: Wehret den Anfängen! Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer können künftig im Rahmen von Modellvorhaben bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe erproben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Oktober 2011 beschlossen. Nachricht lesen
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- 25.10.2011 15:47 #1RSS-Feed
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Richtlinie des G-BA zur Heilkunde-Übertragung
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