Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet am 17.12.2009 über den “Therapiehinweis” Ezetimib. Dieser lässt die Verordnung des Cholesterinsenkers Ezetimib nur noch in seltenen Fällen zu – gerade Typ-2-Diabetiker mit zu hohen Cholesterinwerten bleiben auf der Strecke. Ihr ohnehin erhöhtes Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko steigt mit zu hohen Cholesterinwerten. “Dies wird billigend in Kauf genommen”, sagt der Bundesvorsitzende [...]

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